Frequently asked questions.
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Unterschied eines Totalschaden zu einem wirtschaftlichen Totalschaden?
Totalschaden oder wirtschaftlicher Totalschaden ?
Ein Totalschaden liegt vor, wenn dein Fahrzeug nach einem Unfall so schwer in Mitleidenschaft gezogen wurde, dass eine fachgerechte und verkehrssichere Reparatur nicht mehr möglich oder nach geltenden Vorschriften nicht mehr zulässig ist. Typische Beispiele sind stark verzogene Rahmen, gebrochene Achsaufnahmen oder eine derart deformierte Karosseriestruktur, dass Airbags, Gurtsysteme und Crashelemente ihre Schutzfunktion künftig nicht mehr erfüllen könnten. Selbst modernste Richtbank‑Technik kommt hier an ihre Grenzen – das Fahrzeug muss endgültig ersetzt werden.
Anders verhält es sich beim wirtschaftlichen Totalschaden. Hier wäre eine Instandsetzung aus technischer Sicht zwar machbar, doch stünde der finanzielle Aufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zum Wert des Autos. Maßgeblich ist der Vergleich zwischen
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Wiederbeschaffungswert (WBW) – also dem Betrag, den du für ein gleichwertiges, fahrbereites Fahrzeug am regionalen Markt zahlen müsstest,
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voraussichtlichen Reparaturkosten inklusive Ersatzteilen, Lackierung und Arbeitszeit sowie
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Restwert – dem Preis, den ein Aufkäufer oder Verwerter noch für das beschädigte Fahrzeug bietet.
💡 Berechnungsformel:
Wird die Summe aus Reparaturkosten und Restwert höher als der Wiederbeschaffungswert, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Rechenbeispiel:
Angenommen, dein Wagen hat einen WBW von 10.000 €. Die Reparatur würde 12.000 € kosten; ein Restwert‑Bieter offeriert 2.000 €. 12.000 € (Reparatur) + 2.000 € (Restwert) = 14.000 € und übersteigt damit klar den WBW. Die Versicherung darf daher die Reparaturkosten verweigern und stattdessen auf eine Abrechnung zum Totalschaden verweisen.
👉 Unser Tipp: Haftpflichtversicherer versuchen häufig, den Restwert möglichst hoch anzusetzen, um ihre Auszahlung zu drücken. Lass dich davon nicht benachteiligen! Mit einem unabhängigen Gutachten von KARpro erhältst du eine objektive Bewertung von Wiederbeschaffungs‑ und Restwert – basierend auf neutralen Marktdaten, aktuellen Auktionslisten und unserer langjährigen Sachverständigen‑Erfahrung. So stellst du sicher, dass dein Schaden fair reguliert wird und du die Entschädigung erhältst, die dir wirklich zusteht.
Bild von Paul Brennan auf Pixabay.
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Mehr Informationen zu Totalschäden findest du z. B. beim ADAC.